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31. Jänner 2017

Freiheitliche Jugend unterstützt Forderung nach Kopftuchverbot in Schulen

Laut aktueller Medienberichterstattung berichtet die Linzer Direktorin der "Brennpunktschule" NMS 3, Maria Hasibeder, dass Schülerinnen durch Angehörige und Mitschüler unter Druck gesetzt würden, ein Kopftuch zu tragen. Damit nicht genug: Mädchen, die sich weigern würden, würden oftmals als "Huren" beschimpft. "Die Freiheitliche Jugend hat auf dieses Problem schon oft aufmerksam gemacht. Die Berichte der Schulleiterin bestätigen unsere Argumentation vollinhaltlich. Das islamische Kopftuch wird oftmals als Mittel der Unterdrückung von Frauen verwendet", erklärt RFJ-Landesobmann und Bundesrat Mag. Michael Raml und fordert:

"Unser Staat muss Mädchen und junge Frauen schützen. Beschimpfungen und Druck müssen sofort abgestellt werden. Das geht nur, indem man das Kopftuch generell aus Schulklassen verbannt!"

 

Als weltfremd bezeichnet Raml die Reaktion der oberösterreichischen Schülervertretung. Sie spricht sich gegen ein Kopftuchverbot aus, weil keine Probleme bekannt wären. "Ich empfehle dringend den Besuch sogenannter Brennpunktschulen, die es in Linz leider zur Genüge gibt. Bitte verschließt nicht die Augen vor der Realität, sondern setzt Euch auch für unpopuläre Maßnahmen ein", appelliert Raml. Gleichzeitig fordern die Schülervertreter, auch das Tragen von Kapperl und Hauben im Unterricht zu erlauben. "Unsere Klassenzimmer sind meines Wissens nach gut geheizt. Diese Forderung ist wirklich lächerlich. Was kommt als nächstes? Bikini und Badehose im Sommer?", so der jüngste Bundesrat Österreichs.

 

Das Kopftuch verdrängt Frauen aus dem öffentlichen Leben. "Ein muslimisches Kopftuch ist nicht nur ein Zeichen der Unterdrückung. Es hindert auch im alltäglichen Leben an der Kommunikation, welche bekanntlich sehr stark nonverbal geführt wird." Raml sieht seine Position auch durch ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gestärkt. "Der EGMR hat jüngst aufgezeigt, dass auch Muslima am Schwimmunterricht teilnehmen müssen. Dieses Urteil bekräftigt also das Recht des Staates, Integration und Religionsfreiheit sensibel aufzuwiegen," so der freiheitliche Bundesrat abschließend.

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