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23. Februar 2017

Geld für im Ausland lebende Kinder anpassen und österreichischen Familien zuführen

Die Vergabe von Beihilfen muss endlich wieder auf den richtigen Weg gebracht werden - Der gf. RFJ Bundesobmann, der Wiener LAbg. Maximilian Krauss, bringt sich in die aktuelle Diskussion um die angedachte „Indexierung“ der Familienbeihilfe für im EU-bzw. EWR-Ausland lebende Kinder mit der Erinnerung an langjährige FPÖ-Forderungen ein, wonach die Höhe der Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten des Aufenthaltslandes der Kinder angepasst werden muss – Stichwort „Herkunftslandprinzip“.

Für Krauss steht fest, dass das Herkunftslandprinzip bzw. die „Indexierung“ für EU-/EWR-Bürger, deren Kinder im Ausland leben, von der Regierung endlich umgesetzt und nicht nur medienwirksam angekündigt werden müsse. „Dieser Schritt bedeutet wesentlich mehr als nur Geld zu sparen. Damit wird zudem auch der finanzielle Anreiz verringert, hier in Österreich zu arbeiten oder arbeitslos zu sein und sich über den Umweg der Kinder das heimatliche Haushalteinkommen massiv aufzubessern. Zudem hat ja der Rechnungshof in Wien aufgedeckt, dass für die Familienbeihilfe angegebene Kinder oft gar nicht existieren“, erklärt Krauss sein Anliegen.

„Jene Gelder, die durch diese ‚Indexierung‘ und die zu erwartenden Kürzungen gespart werden – laut Ministerium reden wir hier von 100 Millionen Euro pro Jahr –, müssen zweckgebunden unseren Familien zu Gute kommen“, so Krauss, der darauf hinweist, dass die Familienbeihilfe endlich valorisiert werden muss und zwar „jährlich und automatisch“. „Die eingesparten Gelder dürfen keinesfalls ins Gesamtbudget zurückfließen, damit dort wieder Löcher gestopft werden. Das Geld steht unseren Familien zu“, fordert Krauss und setzt damit einen Denkanstoß in die richtige Richtung, nämlich heimische Familien mehr zu fördern anstatt die demographische Fehlentwicklung in Österreich ausschließlich durch – noch wesentlich teurere – Migration kompensieren zu wollen. 

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