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03. Mai 2018

Begonnene Lehre ist kein Asylgrund

„Unsere (Fremden-)Gesetze gelten für alle. Eine begonnene Lehre stellt nach geltender Rechtslage keinen Asylgrund dar“, stellt FPÖ-Bundesrat Dr. Michael Raml angesichts der zum wiederholten Mal angefachten Debatte klar. Der Jurist legt wert auf die Feststellung, dass „Asyl nur Schutz auf Zeit und keine Eintrittskarte nach Österreich bedeutet.“ Wenn sich also Menschen – ob durch unwahre Behauptungen oder auch sonst wie – illegal im Bundesgebiet aufhalten, sind diese abzuschieben. „Selbst bei sogenannten 'Vorzeige-Asylwerbern' kann sich zudem herausstellen, dass sie in Wahrheit nie verfolgt wurden. Eine begonnene Ausbildung ersetzt keinen Fluchtgrund“, so Raml.

Für zulässig, aber oftmals unverantwortlich hält Raml die Ankündigung von Unternehmern, Asylwerber bei Rechtsmittel gegen einen erstinstanzlichen negativen Bescheid unterstützen zu wollen: „Bei vielen Asylwerbern ist schnell klar, dass sie aus Ländern kommen, wo keine Verfolgung droht oder dass sie durch sichere Drittstaaten nach Österreich gereist sind, die eigentlich für ihr Verfahren zuständig wären. Es ist unverantwortlich, diesen Menschen falsche Erfolgsaussichten vorzugaukeln und medial zu inszenieren. Es ist auch unehrlich, Asylverfahren durch aussichtslose Beschwerden bewusst in die Länge zu ziehen und dann zu kritisieren, dass die Verfahren lange dauern.“ 

Ein rechtskräftiger negativer Asylbescheid bedeutet nichts anderes, als dass eine Person eben keinen Fluchtgrund aufweist. „Landesrat Anschober soll ehrlich sagen, wenn er unseren Rechtsstaat, der international anerkannte Asylgründe vollzieht, aushebeln möchte. Ich halte es jedenfalls nicht für rechtsstaatlich und gerecht, wenn der alleinige Beginn einer Ausbildung das komplette rechtsstaatliche Asyl- und Fremdenrecht außer Kraft setzen könnte.“ Dass von drohenden Abschiebungen auch bemühte Asylwerber betroffen sind, fasst Raml so zusammen: „Recht muss Recht bleiben. Es gibt bei uns klare Zuwanderungsregeln, an die sich eben jeder halten muss.“

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